Stell dir vor, du hast einen Pool im Garten.
Doch brauchst du dafür eine Genehmigung?
Hier erfährst du, wann ein Pool genehmigungsfrei ist, wann nicht und wie du einen Bauantrag stellst.
So vermeidest du Probleme und genießt dein Schwimmvergnügen.
Pools, die keine Baugenehmigung benötigen
Das Baurecht ist Ländersache. Die meisten Landesbauordnungen folgen aber der Musterbauordnung.
Danach sind Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis 100 Kubikmeter verfahrensfrei, also ohne Bauantrag erlaubt. Das gilt nicht im Außenbereich, also auf Grundstücken außerhalb eines bebauten Ortsteils oder Bebauungsplans.
Ein typischer Aufstellpool oder ein Einbaubecken für den Garten liegt deutlich unter dieser Grenze. Ein Becken mit 8 mal 4 Metern und 1,5 Metern Tiefe fasst rund 48 Kubikmeter.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Vorgaben aus dem Bebauungsplan, dem Denkmalschutz oder einer Gestaltungssatzung gelten trotzdem.
Die genauen Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland. Frage im Zweifel bei deiner Bauaufsichtsbehörde nach.
Für welche Pools ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Eine Genehmigung brauchst du meist, wenn das Becken mehr als 100 Kubikmeter fasst oder auf einem Grundstück im Außenbereich liegt.
Auch feste Überdachungen, ein Poolhaus oder ein Technikgebäude können genehmigungspflichtig sein, selbst wenn das Becken selbst verfahrensfrei ist.
Ein Sprungbrett ändert an der Genehmigungsfrage meist nichts. Es braucht aber eine ausreichende Wassertiefe.
In einer Kleingartenanlage gelten eigene Regeln, welche Pools im Kleingarten erlaubt sind.
Überprüfe die Vorgaben deines Wohnorts.
Baugenehmigung beantragen: So geht’s
Das Antragsformular bekommst du bei der Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deines Kreises, oft auch online.
In der Regel reichst du den Antrag über einen bauvorlageberechtigten Planer ein, also einen Architekten oder Bauingenieur.
Du benötigst Lageplan, Bauzeichnungen und eine Baubeschreibung.
Auch Angaben zur Wasserversorgung und zur Ableitung des Wassers werden gebraucht.
Die Behörde prüft den Antrag und fordert bei Bedarf Unterlagen nach.
Bei Erfolg erhältst du die Baugenehmigung.
Teile dem Amt den Baubeginn und die Fertigstellung mit.
Eine Baugenehmigung gilt in den meisten Ländern drei Jahre. Beginnst du bis dahin nicht, erlischt sie.
Thema Nachbarn: Mindestabstand, Sicherheit und Lärmbelästigung
Für ein ebenerdig eingelassenes Becken gelten meist keine Abstandsflächen wie für ein Gebäude.
Anders kann es bei Poolhäusern, Überdachungen oder deutlich erhöhten Becken sein. Manche Gemeinden schreiben im Bebauungsplan auch eigene Abstände vor.
Genaue Abstände erfährst du bei deiner Baubehörde.
Sichere den Pool gegen Unfälle, vor allem wenn Kinder in der Nähe sind.
Zäune oder Hecken helfen, eine feste Abdeckung erweitert den Schutz.
Auch die Lautstärke spielt eine Rolle.
Wähle geräuscharme Pooltechnik und stelle die Pumpe nicht direkt an die Grundstücksgrenze.
Wartung und Austausch verschlissener Teile halten die Technik leise. Im Herbst ist die Poolpflege besonders wichtig, um den Pool für den Winter vorzubereiten.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Baugenehmigung von Pools
Sind Innenpools genehmigungspflichtig?
Nicht automatisch. Ein Becken in einem bestehenden Raum ist oft verfahrensfrei, Anbauten, Durchbrüche oder Eingriffe in die Statik dagegen meist nicht.
Lass die Tragfähigkeit der Decke prüfen. Ein Architekt oder Statiker hilft dabei.
Was genau macht die Baubehörde?
Die Bauaufsichtsbehörde prüft deinen Antrag.
Sie informiert über Abstände und Regelungen in deinem Gebiet.
Fragen zur Ableitung des Poolwassers klärst du zusätzlich mit dem Betreiber der Kanalisation.
Welche Komplikationen können beim Bauantrag auftreten?
Ein Bebauungsplan kann Pools ausschließen oder einschränken.
Auch Naturschutz- oder Denkmalschutzbestimmungen können hindern.
Gehört das Grundstück mehreren Eigentümern, brauchst du deren Zustimmung.
Das kann Zeit kosten, ist aber oft lösbar.
Fazit
Nicht alle Pools benötigen eine Genehmigung.
Becken bis 100 Kubikmeter sind in den meisten Bundesländern verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
Frage im Zweifel bei deiner Baubehörde nach.
So bist du auf der sicheren Seite und kannst entspannt bauen.
